Kaufvorbereitung & Vertrag
Die vormalige spanische Rechtsunsicherheit beim Immobilienkauf hat seine Schrecken
verloren.
Unter der Einflussnahme der EU wurden die Rechtsvorschriften beim Immobilienkauf auf dem
spanischen
Festland und auf den Kanaren dem europäischen Recht angepasst.
Vor der Vertragsunterschrift müssen folgende Punkte einvernehmlich überprüft werden:
- Nachweis des Eigentumsrecht durch Kaufvertrag und aktuellen Grundbuchauszug
- gibt es ungeklärte Erbschaftsstreitigkeiten
- ist die Immobilie lastenfrei von Hypotheken, Steuerschulden, offenen Rechnungen von
Energieversorgern
- gibt es strittige Fragen zum Wegerecht, bei einer Finca zum Wasserrecht
- bei vorgesehenen Anbauten, Umbauten ist die Genehmigung zu klären
- alle individuellen Absprachen sollten in der Notariatsurkunde schriftlich formuliert werden
- Einigkeit über die Begleichung der anhängigen Kosten, die nicht schon vom Gesetzgeber
zwingend vorgegeben sind
- Übereinstimmung bei der Wahl einer Gestoria und des Notariats
- Vertragsunterzeichnung beim Notar und umgehend ein Grundbucheintrag
Steuern
für den Käufer:
- die Grunderwerbssteuer ITP
6,5 % vom Kaufpreis
für den Verkäufer:
- die Wertzuwachssteuer auf
staatlicher und gemeindlicher
Ebene plusvalìa
dafür werden bei Vertragsunter-
schrift 3 % von der Kaufsumme als
Sicherheit einbehalten und auf das
Steuerkonto des Verkäufers eingezahlt
die aktuellen Steuervorschriften liegen in
der Verantwortung
einer Gestoria
Die Angaben im oberen Text sind nur eine ungefähre Beschreibung der
Abläufe bei einem Immobilienkauf; auch die Steuern, Gebühren und die
Honorare sind in dynamischen Prozessen eingebunden.
Auf der sicheren Seite ist man bei der Kaufabwicklung mit einer kompetenten,
vertrauensvollen Gestoria.