Kaufvorbereitung & Vertrag Die vormalige spanische Rechtsunsicherheit beim Immobilienkauf hat seine Schrecken verloren. Unter der Einflussnahme der EU wurden die Rechtsvorschriften beim Immobilienkauf auf dem spanischen Festland und auf den Kanaren dem europäischen Recht angepasst. Vor der Vertragsunterschrift müssen folgende Punkte einvernehmlich überprüft werden: - Nachweis des Eigentumsrecht durch Kaufvertrag und aktuellen Grundbuchauszug - gibt es ungeklärte Erbschaftsstreitigkeiten - ist die Immobilie lastenfrei von Hypotheken, Steuerschulden, offenen Rechnungen von    Energieversorgern - gibt es strittige Fragen zum Wegerecht, bei einer Finca zum Wasserrecht - bei vorgesehenen Anbauten, Umbauten ist die Genehmigung zu klären - alle individuellen Absprachen sollten in der Notariatsurkunde schriftlich formuliert werden - Einigkeit über die Begleichung der anhängigen Kosten, die nicht schon vom Gesetzgeber   zwingend vorgegeben sind  - Übereinstimmung bei der Wahl einer Gestoria und des Notariats - Vertragsunterzeichnung beim Notar und umgehend ein Grundbucheintrag
               Steuern für den Käufer: - die Grunderwerbssteuer ITP    6,5 % vom Kaufpreis für den Verkäufer: - die Wertzuwachssteuer auf    staatlicher und gemeindlicher    Ebene               plusvalìa dafür werden bei Vertragsunter- schrift 3 % von der Kaufsumme als Sicherheit einbehalten und auf das Steuerkonto des Verkäufers eingezahlt die aktuellen Steuervorschriften liegen in der Verantwortung einer Gestoria
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Die Angaben im oberen Text sind nur eine ungefähre Beschreibung der Abläufe bei einem Immobilienkauf; auch die Steuern, Gebühren und die Honorare sind in dynamischen Prozessen eingebunden. Auf der sicheren Seite ist man bei der Kaufabwicklung mit einer kompetenten, vertrauensvollen Gestoria.